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23. Mai – der vergessene Verfassungstag

Wenn es nach Johannes Rau, damals Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, gegangen wäre, dann würden wir am 23. Mai den Tag der Deutschen Einheit feiern. Doch das war 1990 politisch nicht durchsetzbar. So harrt dieser bedeutende Tag weiter auf eine angemessene Würdigung. Vor 68 Jahren wurde am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet, die Verfassung des geeinten Deutschland. Am gleichen Tag vor 154 Jahren wurde 1863 die älteste Partei Deutschlands in Leipzig gegründet, die SPD – eine Partei, ohne deren immerwährenden Kampf für Gerechtigkeit und Demokratie das Grundgesetz nicht vorstellbar ist. Entscheidend ist: das Grundgesetz ist entstanden als Reaktion auf den Nationalsozialismus. Mit dieser Verfassung sollten Demokratie, Menschenrechte und Deutschland als sozialer Bundestaat fest verankert werden. Darum geht es im Grundgesetz nicht um die „Deutschen“, sondern um die Menschen, die in aller Vielfalt in Deutschland leben, und die Menschen, die mit Deutschland das Leben auf dieser Erde teilen. Darum knüpft das Grundgesetz in den Grundrechtsartikeln vor allem an die Menschenrechte an. In der Präambel heißt es, dass sich das Deutsche Volk das Grundgesetz „in Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ gegeben hat.

Doch nicht nur die Grundrechtsartikel sind von größter Bedeutung. Auch die im Grundgesetz festgeschriebene parlamentarische Demokratie ist eine Errungenschaft, deren Wert im Zusammenhang mit der politischen Gestaltungsaufgabe (Willensbildung) der Parteien nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Präsidialsysteme, die derzeit beides bedienen: autokratische Sehnsüchte zu vieler Bürgerinnen und Bürger sowie den diktatorisch-absolutistischen Machtwillen einzelner, sind sehr viel anfälliger für die Aushöhlung des Rechtsstaates, der Gewaltenteilung und des Pluralismus als die parlamentarische Demokratie. Der Parlamentarismus schafft einen geregelten Ausgleich zwischen Kontinuität und Wechsel, verhindert die Etablierung von Machtgruppen, achtet die Minderheitsrechte und gewährleistet so gesellschaftliche Vielfalt. Wie wichtig das ist, zeigt sich in Österreich: Dort zeichnet sich eine Aushöhlung des Parlamentarismus von oben ab. Dass der bisherige Außenminister Österreichs, der 30-jährige Sebastian Kurz, bald eine führende Rolle in der ÖVP spielen wird, war schon lange absehbar. Dass er aber als Bedingung für seine Ernennung/Wahl als Bundesparteiobmann der ÖVP die Abschaffung der innerparteilichen Demokratie stellt, ist schon abenteuerlich. So soll die Partei zur Bundestagswahl nicht unter ihrem bisherigen Namen antreten, sondern als „Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei“ um Wählerstimmen werben. Ebenso will Kurz als Person die letzte Entscheidung darüber haben, wer als Kandidat/in für die Wahl aufgestellt wird. Wer innerparteilich so autokratisch beginnt, wird vor Verfassungsänderungen keinen Halt machen, um Macht auf seine Person zuzuschneiden. Das allerdings ist mehr als eine Gefahr – zumal sich die EU derzeit ziemlich zahnlos zeigt gegenüber den antidemokratischen Entwicklungen in Polen und Ungarn.

Gott sei Dank sind solche Entwicklungen in Deutschland so (noch) nicht möglich. Aber das liegt nicht daran, dass es hier nicht genügend Menschen und Gruppen geben würde, die ein Interesse an autokratischen Strukturen haben. Es liegt vor allem daran, dass das Grundgesetz und die daraus entwickelten Gesetze dies nicht zulassen. Denn Kandidat/innen für Stadträte, Parlamente auf Landes, Bundes- und Europaebene können nicht von Parteizentralen oder einzelnen Personen benannt werden. Sie werden von Parteigliederungen in einem öffentlich kontrollierten, demokratischen Verfahren aufgestellt, bevor sie sich dem Wählervotum stellen können. Doch wie alles ist auch dies kein Selbstläufer. Es hängt davon ab, ob sich ausreichend Bürgerinnen und Bürger in Parteien engagieren und den Grundkonsens über die parlamentarische Demokratie tragen und verteidigen. Vor allem sollten wir jetzt schon sehen, in welche Sackgassen Politik, aber auch Gesellschaften geführt werden, die zulassen, dass Macht sich auf eine Person konzentriert bei gleichzeitiger und systematischer Zerstörung aller Kontrollinstanzen. Vulgär-Diktatoren wie Trump, Orbán, Erdoğan sollten uns am Verfassungstag froh und dankbar dafür machen, dass der demokratische Rechtsstaat solch egomanische Machtanmaßungen abwehren will und kann. Schließlich ist das Grundgesetz darauf angewiesen und lebt davon, dass sich die Bürgerinnen und Bürger weiter für Demokratie, Vielfalt und ein gerechtes Miteinander einsetzen und jeder Form von Populismus, also die Verengung des Diskurses auf eine Position unter gleichzeitiger militanter Abwehr aller anderen, widerstehen. Das gilt es am 23. Mai zu feiern. Und so ganz nebenbei: Zu diesem Tag hätte man sich ein wegweisendes Wort des Verfassungsministers gewünscht, anstatt biedere Benimmregeln zur „deutschen Leitkultur“ zu erklären.

  • Dienstag, 23. Mai 2017 um 18.00 Uhr, Alte Handelsbörse, Naschmarkt 2, 04109 Leipzig
  • Deutschland – in guter Verfassung? austauschen.diskutieren.zuhören
  • mit Daniela Kolbe, Jens Katzek und vielen anderen

 

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3 Responses to "23. Mai – der vergessene Verfassungstag"

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