Mit Schreiben vom 14. September 2018 teilt die Staatsanwaltschaft Leipzig mit, dass der „Strafanzeige d. Christian Wolff vom 28.08.2018 … gemäß § 152 Abs. 2 stopp keine Folge gegeben (wird)“. Auf fünf Seiten Schreiben der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 14.09.2018 wird diese Entscheidung „begründet“ – natürlich unter Verwendung der üblichen Textbausteine. Zunächst wird unterstellt, dass Matthias Moosdorf seinen Kommentar mir persönlich zugestellt habe und „nicht davon ausging, dass dieser (also ich) den Kommentar veröffentlichen und damit Dritten zugänglich machen werde“. Das ist falsch. Herr Moosdorf hat seinen Kommentar mir über die Kommentarfunktion meiner Homepage zugesandt hat – mit dem Ansinnen, dass ich seinen Kommentar freischalte und damit öffentlich mache. Moosdorf hat bewusst die Öffentlichkeit gesucht, um mich gegenüber Dritten zu beleidigen.
Dann bestreitet die Staatsanwaltschaft, dass es sich bei den drei, von mir angezeigten Kommentar-Sätzen „Ärzte werden früh in ihrer Sprechstunde für andere Menschen von Migranten ermordet, Mädchen werden vergewaltigt und umgebracht. Jeden Tag. Und Leute wie Sie, die das alles von der unsäglichen Kanzel mit auf den Weg gebracht haben, sorgen sich um das Bild in der Öffentlichkeit.“ um eine „ehrverletzende Tatsachenbehauptung“ handelt, sondern lediglich um ein „Werturteil“. Schließlich räumt die Staatsanwaltschaft in der Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht der Meinungsfreiheit einen höheren Stellenwert ein.
Halten wir also fest: Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig darf öffentlich behauptet werden, dass Pfarrer wie Christian Wolff von der Kanzel aus die Ermordung von Ärzten und die Vergewaltigung von Mädchen durch Migranten mit auf den Weg gebracht haben. Mit dieser Entscheidung macht die Staatanwaltschaft Leipzig deutlich, warum es in Sachsen so ist, wie es ist: auf dem rechten Auge blind, aber unnachsichtig, wenn es um Demonstrationen geht, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger gegen den gewachsenen Rechtsextremismus wehren. Solche Entscheidungen, aber vor allem die Personen, die hinter den Entscheidungen stehen, haben das gesellschaftspolitische Klima entstehen lassen, das jetzt Sachsen erschüttert. Wen wundern da noch die Pöbeleien und die Hetze, mit denen Pegida/AfD ungeniert auftreten, Menschen einschüchtern und schließlich Worte zu Taten werden lassen. Vielleicht kann der Justizminister des Freistaates Sachsen, Sebastian Gemkow, einmal erklären, wie mit einer solchen Staatsanwaltschaft rechtsstaatliche Demokratie in Sachsen gestaltet werden soll.
Zum Vorgang siehe auch http://wolff-christian.de/strafantrag-gegen-matthias-moosdorf-afd/
9 Antworten
Die Abweisung der Anzeige von Chr. Wolff wegen Beleidigung und übler Nachrede (s.Blog „Chemnitz, der Volkszorn und Das Bild unseres Landes“) und die mehrseitige Entscheidungsbegründung durch die Staatsanwältin schockiert nicht nur mich. Die Differenzierung von Wortmeldungen nach juristisch-formaler Relevanz, die öffentlich gemacht wurden und im Bemühen der Relativierung durch die Staatsanwaltschaft nach Abwägung, was möglich, ja gesetzlich zulässig ist, lässt im vorliegenden, ziemlich bemerkenswerten Fall völlig außer Acht, dass die unantastbare Würde des Menschen hier der Jurisprudenz geopfert wird (unabhängig davon, wie diese Begründung politisch „gewürdigt“ zu werten sein muss!).
Im letzten Begründungsabsatz der Leipziger Staatsanwaltschaft, hier auf Seite 5, wird formuliert (Zitat):
„Auch einprägsame und starke Formulierungen müssen hingenommen werden, was sogar für Äußerungen ad personam gilt.“ Wenn dies so interpretiert wird, dann, ja dann stellt sich u.a. auch die Frage, welche Bedeutung das Grundgesetzt unseres Landes (Würde und Unantastbarkeit des Menschen !) und für unsere Demokratie noch hat, die sich weiterhin mit der bundesdeutschen Unterzeichnung der Menschenrechtscharta der UN eindeutig für eine grundsätzlich garantierte Humanität erklärt.
Die Gründungsväter der Verfassung, Zeitzeugen eines menschlich unvergleichlich, historischen Verbrechens deutscher Vergangenheit, waren sich sehr wohl bewusst, dass diese Verfassung zum Schutze einer aufzubauenden Demokratie Garantie elementarer Menschenrechte sein muss; und sie gilt bis heute – Gott sei Dank!
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 fixiert: Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz):
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.“
Die Äußerungen des Leipziger Cellisten Moosdorf wider des Pfarrers i.R. Chr. Wolff sollen nur „einprägsame und starke Formulierungen“ sein ?
Aus dem Artikel 7 lese ich etwas ganz anderes, setze ich ihn in Ansatz zu Moosdorfs Äußerungen.
Und weiter im Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz):
„Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.“
Nach meiner Rechtsauffassung wurde Chr. Wolff durch die nachzulesenden Einlassungen öffentlich diskriminiert und mit der Abweisung seiner Anzeige sind die garantierten Grundrechte auf wirksamen Rechtsbehelf verletzt.
Denn alle Artikel der AEMR haben einen Grundsatz: Rechtssicherheit, Würde und Unverletzbarkeit des Individuums!
Fazit:
Kürzlich stellte eine Chemnitzer Jüdin die inzwischen stereotype Forderung: „Wehret den Anfängen!“ mit der Bemerkung in Frage: „ Es hat schon lange angefangen“.
Es wäre tatsächlich interessant, was der amtierende Justizminister des Freistaates Sachsen zur Causa Moosdorf versus Wolff meint!
Leider, leider war diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft fast zu erwarten, es erspart Mühe und wirkliches Nachdenken. Und nochmals leider – nicht nur in Sachsen wird so an wirklich relevanten Themen vorbei „geurteilt“!
Unglaublich, was in Sachsen möglich ist. Eine Staatsanwaltschaft, die nicht sieht, dass die Äußerungen von Herrn Moosdorf eine Verleumdung sind und strafrechtlich geahndet werden müssen. Mir gegenüber hat Herr Moosdorf noch schlimmere Behauptungen geäußert. Das werde ich aber nicht öffentlich machen.
„Mit dieser Entscheidung macht die Staatanwaltschaft Leipzig deutlich, warum es in Sachsen so ist, wie es ist: auf dem rechten Auge blind, aber unnachsichtig, wenn es um Demonstrationen geht, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger gegen den gewachsenen Rechtsextremismus wehren.“
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Frau Staatsanwältin Paproth hat Ihre Anzeige gründlich geprüft und juristisch fundiert dargelegt, warum sie dem Äußerungsrecht des Beschuldigten Vorrang gegenüber Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einräumt. Mit einer politischen Gesinnung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat das nichts zu tun.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig ist offensichtlich so rechts wie die AfD. Das offenbart die Begründung der Ablehnung der Strafanzeige.
Zu Herrn Klaus Plätzsch: was für ein Argument, die Staatsanwältin habe „juristisch fundiert“ ihre Ausführungen formuliert! Das ist doch das Mindeste, was man von einem/r ausgebildeten Juristen/in verlangen kann. Ihre Aussage ist vergleichbar der folgenden Aussage: Die Farbe eines Schimmels ist weiß.
Lieber Herr Wolff, ich habe Verständnis für die Entscheidung der Leipziger Staatsanwaltschaft. Tatsächlich hatten Sie als Herausgeber des Blog ja die Wahl, ob Sie den Kommentar von Herrn Moosdorf öffentlich machen wollten oder nicht und haben ihn ja auch, soweit ich weiß erst mit Ihrer Anzeige veröffentlicht. Außerdem gehen Sie in Ihren Beiträgen ja auch nicht gerade zimperlich mit Ihren Gegnern um, wenn Sie sie mit Nazis oder Faschisten vergleichen. Für den Staatsanwalt gilt sicher auch, was neulich ein Vertreter der Polizeiorgane im „Spiegel“ zu den Ereignissen von Chemnitz sagte: „Man ist entweder Willkommensextremist oder Nazi“. Stecken Sie sich den Brief hinter den Spiegel und versuchen Sie, aus Ihrer linken Extremposition etwas mehr in die Mitte zu rücken. Vielleicht kommen Ihnen dann auch die Extremisten der anderen Seite in der Diskussion etwas entgegen und es kommt nicht zu Weimarer Verhältnissen. Viele Grüße Ihr Hans v. Heydebreck
Vielen Dank, dass Sie begrüßen, dass öffentlich behauptet werden kann, dass ich die Ermordung von Ärzten und die Vergewaltigung von Mädchen durch Migranten von der Kanzel aus mit auf den Weg bringe. Da muss man sich um Deutschland keine Sorge mehr machen. Christian Wolff
Ich begrüße das keineswegs, sondern habe nur Verständnis für die Staatsanwaltschaft, Ihrer Strafanzeige nicht Folge zu leisten!
Also um Deutschland würde ich mir schon Sorgen machen, um Sachsen aber weniger, die Integratinsverweigerer im Anschlußgebiet sind keine „relevante Größe“ in Deutschland! Ironie off!