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Der 23. Mai – war da was? Richtig: 65 Jahre Grundgesetz

Am kommenden Freitag ist ein Feiertag der besonderen Art: Vor 65 Jahren trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Doch nimmt jemand von diesem Tag Notiz? In den vergangenen Jahren war der Geburtstag unserer Verfassung keiner Zeitung eine Meldung wert, geschweige denn, dass das Ereignis von den Bürgerinnen und Bürgern gefeiert wurde. Und selbst die SPD, die am 23. Mai 1863 in Leipzig gegründet wurde, hat es bis jetzt nicht vermocht, die beiden bedeutenden Ereignisse miteinander zu verbinden. Dabei ist das Grundgesetz ohne die Geschichte der Sozialdemokratie nicht denkbar – und wesentliche Bedingung dafür, dass wir auf eine lange Friedenszeit zurückblicken können, dass wir seit 25 Jahren das vereinigte, neue Deutschland gestalten und die Kirchen ohne Machtanspruch ihre Arbeit öffentlich und frei tun können. Das alles ist – wie die Geschichte Europas des 20. Jahrhunderts zeigt und gegenwärtige Bürgerkriege lehren  – keineswegs selbstverständlich. Diese Einsicht sollte uns zu zwei Grundhaltungen veranlassen:

  • Dankbarkeit für die Errungenschaft von Freiheit und Demokratie, für die viele Menschen, nicht zuletzt Sozialdemokraten, ihr Leben eingesetzt haben und die uns heute ohne Angst vor einer gewalttätigen Übergriffigkeit staatlicher Organe leben lässt;
  • Aktive Wachsamkeit, damit sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger beteiligen an der Demokratie, an ihrer Verteidigung und Weiterentwicklung,  und wir uns als Christen dafür verantwortlich fühlen, dass unsere Republik auf ein geistiges und geistliches Fundament grundlegender Werte zurückgreifen kann.

Als vor 46 Jahren in Westdeutschland die gerade 20 Jahre alte Demokratie durch die ‘68er Bewegung einem notwendigen Erneuerungsprozess unterzogen wurde, hielt der ehemalige Bundespräsident Gustav Heinemann wenige Tage nach dem Attentat auf Rudi Dutschke am 14. April 1968 eine kurze, aber eindrucksvolle Fernsehansprache. In dieser fielen die folgenden Sätze:

Das Kleid unserer Freiheit sind die Gesetze, die wir uns selber gegeben haben. Diesen Gesetzen die Achtung und Geltung zu verschaffen, ist Sache von Polizei und Justiz. … Wichtiger aber ist es, uns gegenseitig zu dem demokratischen Verhalten zu verhelfen, das den Einsatz von Justiz und Polizei erübrigt. … Unser Grundgesetz ist ein großes Angebot. Zum ersten Mal in unserer Geschichte will es in einem freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat der Würde des Menschen volle Geltung verschaffen. In ihm ist Platz für eine Vielfalt der Meinungen, die es in offener Diskussion zu klären gilt.

Mit diesen Gedanken unterstrich Gustav Heinemann: Die Demokratie lebt von Beteiligung jedes Einzelnen, vom Wechselspiel der Kontroverse, des Streites und der Notwendigkeit des Kompromisses. Demgegenüber ist die Diktatur die rechtlose Willkürherrschaft derer, die kulturelle, religiöse, politische Vielfalt mit Gewalt ausschalten und jeden Einspruch als Bedrohung unterdrücken wollen. Beteiligung beschränkt sich in der Demokratie aber nicht auf Wahlen. Sie beinhaltet gerechte Teilhabe und Teilnahme an Bildung, Arbeit, Einkommen. Doch kann Demokratie nicht automatisch soziale Gerechtigkeit erzeugen, aber ohne demokratische Entscheidungsprozesse wird es sie nicht geben. Darum erweisen sich alle Versuche, den Menschen jenseits von Freiheit und Demokratie bessere soziale Lebensbedingungen und Sicherheit zu versprechen (wie das die rechtpopulistischen Parteien zu tun pflegen) als gefährliche Täuschung. Wer Freiheit der Sicherheit opfert (und damit beginnt jede autoritäre Herrschaft), spielt mit dem Feuer. Zwar benötigt die Freiheit ein gewisses Maß an Sicherheit, aber Sicherheit kommt – wie die Geschichte und Gegenwart schmerzhaft lehren – ganz gut ohne Freiheit aus.

Als Christ möchte ich noch einen Gedanken hinzuzufügen: Freiheit kann nur dort wachsen, wo auch Religionsgemeinschaften ihre Arbeit öffentlich ausüben können. Auch das beinhaltet das Grundrecht der Religionsfreiheit. Sie setzt die Trennung von Religion und Bürgergesellschaft voraus. Doch diese Trennung ist da missverstanden, wo die Verbannung der Religion aus dem öffentlichen Bereich, z.B. aus Schule und Universität, gefordert wird. Das Grundgesetz schließt die Mitwirkung der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Staat nicht aus sondern regelt sie. Zwar sind der Staat und seine Organe weltanschaulich neutral, aber sie setzen sich zur Aufgabe, die kirchliche Arbeit zu fördern.

Nun lebt – wie der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde so treffend formuliert hat – der freiheitliche und säkulare Rechtsstaat von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Ja, die Grundwerte der Verfassung können nicht durch Paragraphen, nicht durch Polizei und Justiz, auch nicht durch Geheimdienste und einer ausufernden Online-Totalüberwachung, sondern nur durch die Bürgerinnen und Bürger selbst geschützt, verteidigt und weiterentwickelt werden. Darum müssen wir dem Generalangriff einer NSA auf unsere Verfassung, aber auch Gesetzesvorhaben, die das Dauerausspionieren der Bürgerinnen und Bürger legalisieren wollen (nach Motto „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“) widerstehen. Noch einmal: Das Grundgesetz schützt den Einzelnen vor dem totalen Sicherheitsanspruch des Staates. Das gilt es zu wahren. Darum gehören alle Verfassungsschutzämter schnellstens aufgelöst. Ihr Tun war von Anfang an verhängnisvoll, weil geprägt durch Menschen, die ein gebrochenes Verhältnis zur freiheitlichen Demokratie haben und sich in ihrem Handeln der Lüge, des Betrugs und der menschlichen Niedertracht bedienen. Leider hat sich daran – wie der NSU-Skandal lehrt – wenig bis nichts geändert.

Ende Mai feiern wir nicht nur 65 Jahre Grundgesetz, wir blicken auch auf 80 Jahre Barmer Theologische Erklärung zurück. Am 30./31. Mai 1934 verabschiedete die Barmer Synode dieses bedeutende Bekenntnis – im bewussten Gegensatz zum Totalitätsanspruch des Nationalsozialismus. In der 5. These wird als Aufgabe der Kirche beschrieben, Regierende und Regierte im freien und kritischen gesellschaftlichen Diskurs an Gottes Gebot und an seine Gerechtigkeit zu erinnern – nicht in dem Sinn, dass die Kirche den Staat bevormundet, sondern damit die Voraussetzungen für einen demokratischen Rechtsstaat geschaffen werden: die Grundwerte, gegenüber denen sich Bürgerinnen und Bürger verpflichtet wissen und aus denen sich ein sozialethisches Fundament für das Gemeinwesen bilden. Diese Grundwerte, die in den Grundrechtsartikeln unserer Verfassung Eingang gefunden haben, sind nicht zuletzt aus der jüdisch-christlichen Glaubenstradition erwachsen: die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, Gewaltenteilung, Religions- und Meinungsfreiheit, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, Abschaffung der Todesstrafe, Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Diese Grundrechte sind nicht Ausdruck der Selbstbehauptung des Menschen, seiner Autonomie. Sie sind vielmehr „Dämme gegen die Sturzfluten, mit denen der Mensch Seinesgleichen zu entwürdigen oder auszubeuten immer wieder versucht ist“ (Gustav Heinemann). Auf zwei dieser Dämme möchte ich am Schluss hinweisen:

  • Im Artikel 4 Abs. 3 ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verankert. Dieses Grundrecht wurde 1949 in die Verfassung aufgenommen, lange bevor es zur Gründung der Bundeswehr kam. Daraus leitet sich der unbedingte Vorrang nichtmilitärischer Konfliktlösungsstrategien auch im Rahmen der internationalen Politik ab. Dieses scheint seit 25 Jahren zunehmend in Vergessenheit geraten zu sein. Gerade weil Bundespräsident Joachim Gauck im Januar eine größer gewordene internationale Verantwortung Deutschlands beschworen hat, sollte auf dem Hintergrund des Grundrechtes auf Kriegsdienstverweigerung jeder Verbindung dieser Verantwortung mit militärisch-kriegerischen Handlungen Einhalt geboten werden.
  • Freiheit und Demokratie setzen die Bejahung von kultureller Vielfalt voraus und stehen im Widerspruch zu jeder Form von Nationalismus und Deutschtümelei. Wenn Patriotismus, dann Verfassungspatriotismus: Stolz auf die Möglichkeit, mit vielen anderen und Andersdenkenden, mit Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, das gemeinschaftliche Leben zu gestalten und unterschiedliche Lebensentwürfe zur Entfaltung kommen zu lassen. Dies ist keine beliebige Option, sondern eine notwendige Bedingung der freiheitlichen Demokratie.

65 Jahre Grundgesetz – unsere Verfassung gehört nicht in den Ruhestand versetzt, vielmehr bedarf sie der heilsamen Unruhe von Bürgerinnen und Bürger, damit wir irgendwann doch den 23. Mai als Verfassungstag feiern und Freiheit und Demokratie in „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ leben.

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