Er fällt in diesem Jahr auf den Vorabend des Pfingstfestes: der Verfassungstag. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat erlassen. Seit dem 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung des vereinten Deutschlands. Mehr als ein Grund, dies gebührend zu feiern und vor allem dankbar dafür zu sein, dass die Menschen, die in (West-)Deutschland leben, seit 77 Jahren unter den Bedingungen einer freiheitlich-demokratischen Verfassung und eingebunden in die Europäische Union das politische, gesellschaftliche, kulturelle Leben gestalten können.
Das Grundgesetz ist 1949 nicht entstanden aus Wut, Verdruss, Verbitterung oder im Geist nationaler Selbstbehauptung und in Abwertung bestimmter Menschengruppen – eine Stimmungslage, die sich heute auf dem politischen Feld und in den Köpfen und Herzen zu vieler Menschen in erschreckender Weise breitmacht. Das Grundgesetz ist im Angesicht dessen verabschiedet worden, was das nationalsozialistische Terrorregime an Zerstörung, Trümmerlandschaft und Leichenberge hinterlassen hat, was Nationalismus, Rassismus, Menschenfeindlichkeit, militante Ausgrenzung missliebiger Bevölkerungsgruppen und Kriegsverherrlichung verursachen können und welch verheerenden Schaden all dies in und unter den Menschen anrichtet. Von diesem Ungeist sollte und durfte das zukünftige Leben in Deutschland, in Europa nicht mehr geprägt sein. Darum knüpfte das Grundgesetz an wesentliche Meilensteine demokratischer Aufbrüche an wie die 12 Artikel der Bauern von 1525, die erste Verfassung des Frankfurter Paulskirchenparlaments von 1849, die Weimarer Verfassung von 1919. Zusätzlich baute es auf den Grundwerten auf, die wir nicht zuletzt der biblischen Botschaft verdanken. In diesem Sinn atmet das Grundgesetz den Geist vor allem auch der jüdischen Glaubenstradition: „die Botschaft von der Friedfertigkeit, von der Erhaltung des schwachen und beschädigten Lebens, von der Notwendigkeit der Diskussion und des Kompromisses“. So hat es der Publizist Carl Amery formuliert.
Das Grundgesetz nimmt bewusst Abschied von jedem Klassendenken, lehnt jede Form von einer qualitativen Abstufung menschlichen Lebens ab. Es erklärt die Menschenwürde, die Freiheit, die Gleichberechtigung, das Recht, die Gewaltenteilung und die Einbindung Deutschlands in die europäische Völkergemeinschaft zu Säulen eines friedlichen Zusammenlebens der Bürgerinnen und Bürger in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Damit hat sich das Grundgesetz als eine wesentliche Bedingung dafür erwiesen, dass das Deutsche Volk „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ (Präambel) seine Angelegenheiten regelt. Dabei ist zu beachten, dass das Grundgesetz sehr bewusst zwischen „Menschen“ und „Deutschen“ unterscheidet. Die Grundrechtsartikel 1-5 des Grundgesetzes sind universal formuliert und beziehen sich auf alle Menschen. Es heißt in Artikel 1 GG eben nicht „Die Würde des Deutschen ist unantastbar“, sondern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Genauso heißt es Artikel 3 Absatz 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
77 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes haben wir zunächst zwei Dinge dankbar und nachdenklich in Erinnerung zu rufen:
- Das Grundgesetz hat Deutschland als einen demokratischen, freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat über acht Jahrzehnte den inneren und äußeren Frieden ermöglicht – eine Errungenschaft, die heute kein:e Bürger:in leichtfertig aufs Spiel setzen sollte. Heute ist es unsere gemeinsame Aufgabe, alle Menschen, die in Deutschland leben, unter den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten daran teilhaben zu lassen.
- Das Grundgesetz atmet den Geist, von dem auch die Friedliche Revolution in Ostdeutschland 1989/90 geprägt war. Darum steht das Grundgesetz nicht im Gegensatz zu den Zielen der Friedlichen Revolution. Insofern ist es müßig, darüber streiten, ob es besser gewesen wäre, wenn der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ein Ringen um eine neue Verfassung im Sinne von Artikel 146 GG vorangegangen wäre. Einmal abgesehen davon, dass die Mehrheit der Bürger:innen der DDR dies 1989/90 abgelehnt hätte – es hätte wahrscheinlich nicht die Akzeptanz der Grundwerte des Grundgesetzes gestärkt.
Heute sollten wir vor allem in den Mittelpunkt stellen, dass notwendige politische Veränderungen sich nicht mit Wut, Verdruss, Verbitterung und den daraus resultierenden Umsturz- und Verschwörungsphantasien verbinden. Alle Systeme, die in der Vergangenheit demokratische Aufbrüche im Keim erstickt und dafür Menschen gegeneinander aufgebracht haben, bezeugen: Darauf liegt kein Segen! Das endet sehr schnell in einer Katastrophe. Darum müssen wir uns gegenseitig an den Geist erinnern und ihn jeden Tag neu wecken, in dem das Grundgesetz verabschiedet worden ist. Es war damals durchaus ein Heiliger Geist – ein Geist, der die Heiligkeit, eben die Würdemund Schutzbedürftigkeit des Lebens aller Menschen in den Mittelpunkt gestellt hat und stellt. Dieser Geist möge nicht nur an Pfingsten durch die Lande wehen.
Follow
5 Kommentare
Für mich hat der 23.5., zumindest seit 2019, einen zusätzlichen Aspekt und Stellenwert:
Bei den Vorbereitungen zur Feier des 70. Jahrestages in Leipzig lernte ich Christian Wolff (als Mit-Initiator des „Aufruf 2019“) näher kennen und schätzen und in der Folge diesen Blog.
Christians aktuellem Text stimme ich uneingeschränkt zu.
Ich habe größten Respekt vor dem Arbeitsaufwand, den er in diesen Blog immer wieder steckt, in seine Geduld, damit bisweilen einhergehenden Hohn und auch Beleidigungen immer wieder wegzustecken, ein breites Themenspektrum abzudecken und darüber hinaus, sich nach wie vor politisch und seelsorgerisch zu engagieren…
Ganz herzlichen Dank dafür!
Lieber Christian, vielen Dank für die Erinnerung an diesen Tag. Keine Frage, das Grundgesetz Deutschlands ist eine der besten Verfassungen der Welt. Doch – wir haben schon darüber gesprochen – habe ich noch einen weiterführenden Gedanken. Es geht mir darum, diesen von den meisten Deutschen emotionslos gefeierten Tag der Deutschen Einheit in einen Feiertag der vereinten Freiheit, Unabhängigkeit und Demokratie zu verwandeln. Denn: Ein geeintes Deutschland muss nicht zwangsläufig eine Demokratie sein.
Christian Wolff: „Das Grundgesetz ist im Angesicht dessen verabschiedet worden, was das nationalsozialistische Terrorregime an Zerstörung, Trümmerlandschaft und Leichenberge hinterlassen hat, was Nationalismus, Rassismus, Menschenfeindlichkeit, militante Ausgrenzung missliebiger Bevölkerungsgruppen und Kriegsverherrlichung verursachen können und welch verheerenden Schaden all dies in und unter den Menschen anrichtet. Von diesem Ungeist sollte und durfte das zukünftige Leben in Deutschland, in Europa nicht mehr geprägt sein.“
Die Ungeister von damals sind wieder da! Und zwar in Ost und in West des bis zum 2. Oktober 1990 geteilten deutschen Territoriums.
Das Grundgesetz konnte nur in den Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs entwickelt werden und in Kraft treten. Die Bewohner der sowjetischen Besatzungszone waren davon ausgeschlossen. Es darf nicht vergessen werden, dass es auch dort Menschen gab, die sofort für dieses Grundgesetz gestimmt hätten. Das war unter Stalin und Ulbricht aber nicht möglich.
Erst nach der Friedlichen Revolution in der „SBZ“ wurde dieses Grundgesetz teils mit Bauchschmerzen übernommen, was bis heute nicht vollständig akzeptiert wird. Die Folgen wären fatal, wenn das nicht geschehen wäre, doch die Bauchschmerzen sind damit nicht beseitigt. Deshalb dieser weitgehend freudlose Tag der deutschen Einheit, was in der letzten Zeit eine innere Trennung zwischen Ost und West befördert hat.
Es geht mir keinesfalls um eine neue bzw. überarbeitete Verfassung, was politisch auch nicht möglich wäre. Es geht um die Verteidigung des gültigen Grundgesetzes und der darin festgeschriebenen Demokratie und Menschenwürde. Diese Verteidigung erfordert den Willen aller Deutschen in Ost und in West, oder zumindest den der notwendigen Mehrheit.
Mein Gedanke: Zurzeit des Inkrafttretens sowohl des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als auch der Verfassung der Deutschen „Demokratischen“ „Republik“ waren beide deutsche Teilstaaten nicht souverän. Sie unterlagen dem Viermächteabkommen der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg. Erst mit der Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde des Zwei-Plus-Vier-Vertrags, der am 12. September 1990 zwischen den USA, Großbritannien, Frankreich, der Sowjetunion, der DDR und der BRD geschlossen wurde, erreichte das vereinte Deutschland wieder seine Unabhängigkeit und die volle Souveränität. Das geschah am 15. März 1991.
Es ist mir nicht bekannt, dass dieser Tag in der Erinnerung der Deutschen verankert ist. Was halten Sie, liebe Leserinnen und Leser, davon, den 15. März zum Nationalfeiertag, zum Tag der Unabhängigkeit, zu einem Tag der Freiheit, der Demokratie und der Menschenwürde zu erheben?
Siegfried Wittenburg
Lieber Herr Wolff,
ich möchte Sie ausdrücklich beglückwünschen zu diesem Beitrag.
Erstens finde ich es gut, wie Sie uns jedes Jahr erneut an der Verfassungstag erinnern, denn – in der Tat – unsere Verfassung ist ein Glücksfall!
Und zweitens haben Sie diesmal – ich finde das großartig – zu diesem wichtigen Thema geschrieben, OHNE einen konkreten Bezug zu Ihrer persönlichen augenblicklichen politischen Meinung herzustellen und die eine Seite bei gleichzeitiger Verunglimpfung der anderen zu loben. Sie haben Ihre religiöse und moralische Überzeugung ÜBER den Parteienstreit gestellt und sind insofern dem Auftrag der Kirche und Ihres eigenen Berufes gerecht geworden – nicht in der Tagespolitik zu spalten, sondern langfristige, wertegebundene und übergeordnete Orientierung zu geben.
Für diesen Beitrag danke ich Ihnen.
Andreas Schwerdtfeger
Vielen Dank für den Blumenstrauß!
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – ein sprachlich fragwürdiger Satz. Schließlich wird die Würde von Menschen laufend angetastet. Besser: „…darf nicht angetastet werden“