Deutlicher konnte es nicht ausfallen: das Urteil des kirchlichen Verwaltungsgerichts. Es hatte im Rechtsstreit zwischen den beiden Innenstadt-Kirchgemeinden St. Nikolai und St. Thomas auf der einen und dem Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens auf der anderen Seite zu entscheiden. Die Entscheidung vom 04. Juli 2023 war eindeutig und unmissverständlich: Der Bescheid des Landeskirchenamtes vom 19. Juli 2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Oktober 2021 wurde vom kirchlichen Verwaltungsgericht für nichtig und damit für unwirksam erklärt. Damit bleiben die beiden Kirchgemeinden St. Nikolai und St. Thomas eigenständig. Sie werden nicht in ein sog. Schwesternkirchverhältnis gezwungen. Dieses wäre ein organisatorisches Monstrum geworden und hätte gleichzeitig die eigenständigen Profile zerstört.
Auch wenn die Begründung für das eindeutige Urteil noch nicht vorliegt, eines ist klar: Das kirchliche Verwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung dem selbstherrlichen Handeln des Landeskirchenamtes Einhalt geboten. Das war überfällig und im Blick auf die Arbeit aller Kirchgemeinden dringend erforderlich! Der Selbstzerstörungsprozess, den kirchenleitende Gremien in Gang gesetzt und zu verantworten haben, muss endlich beendet werden. Insofern ist die Entscheidung des kirchlichen Verwaltungsgerichts ein Weckruf: Kirchliches Leben wächst von unten und kann nicht von oben in Gutsherrenart verordnet werden! Das sollten die Kirchenbürokraten in Dresden endlich begreifen. Sie sollten auch endlich ihre Rolle und Funktion sehen: Sie stehen im Dienst der Gemeinden und nicht umgekehrt! Die autoritäre Attitüde „Wir wissen, was für euch gut ist, und setzen das deswegen durch.“ muss endlich der Vergangenheit angehören.
Das Urteil des kirchlichen Verwaltungsgerichtes sollte auch als Mahnung an die Landessynode der sächsichen Landeskirche und an den Landesbischof verstanden werden. Die larmoyante Haltung, die diese Organe der Landeskirche gerade in den letzten Jahren gegenüber dem Landeskirchenamt an den Tag gelegt haben, muss ein Ende haben. Angesichts der umfassenden Krise, in der sich die Kirche als Ganzes befindet, können wir uns diese Art von herablassender, autoritärer Führung nicht mehr leisten. Vielmehr gilt es jetzt die Gemeinden darin zu stärken, vor Ort und mit aller Kraft für die Menschen zu wirken. Dass mit diesem Urteil dafür hoffentlich neue Vorausetzungen geschaffen worden sind, ist meine große Hoffnung. Insofern kann man den beiden Kirchgemeinden zu ihrem Erfolg nur gratulieren. Denn von diesem können und werden viele andere Gemeinden auch profitieren.
8 Antworten
Gratulation ALLEN, die sich für die Eigenständigkeit dieser beiden Leipziger Haupt-Kirchen vehement und unbeirrt einsetzten, auf welche Weise auch immer!!! GOTT SEI DANK!!
Dass erst die Jurisprudenz angerufen werden musste, um diese unselige „Verschwesterung“ ad absurdum zu führen, spricht nicht für kluge Bedachtsamkeit im Vorfeld, erst recht nicht für die Geisteshaltung der Sächs. Kirchenbehörde, der das Verhältnis zur Kirchen-Basis vor Ort völlig abhanden gekommen zu sein scheint. Und es scheint nicht nur so – die Entscheidung des sakralen Gerichts bringt es auf den Punkt! Und die Rolle der Synode? Das Parlament der Kirchen-Basis? Hat versagt. Auch ich sehe und vernehme nur lautstarkes Kopfschütteln.
Brevi manu: Sehr ist dem LKA Sachsens zukünftig Vernunft, Hellsichtigkeit und Demut empfohlen. Es geht mehr und mehr um die Zukunft unserer Kirche!!!
Jo.Flade
Lieber Christian,
Glückwunsch nach Leipzig zur bleibenden Unabhängigkeit Eurer beiden Innenstadtgemeinden, damit die jeweilige profilierte, langjährige Arbeit und Zusammenarbeit jetzt wieder mit neuen Ideen weiter entwickelt werden kann und Du Christian mit den anderen Engagierten wieder zur kreativen Ruhe kommen könnt.
Klaus Reuter
Danke für die kurze Zusammenfassung. Ich hätte es nicht so auf den Punkt bringen können. Hoffentlich zieht jetzt etwas Ruhe ein.
Ein großer aber auch dringlicher Erfolg dieses Urteil.Nicht zuletzt auch durch Ihre Aktivität, lieber Herr Wolff. Ich freue mich für St.Thomas und St.Nikolai, daß weiter „die Kirche im Dorf“ bleibt.
Ich stimme Dir, lieber Christian, vollkommen zu!
Synode und Landesbischof haben gegenüber dem Landeskirchenamt eine „larmoyante Haltung“ eingenommen?
„Larmoyanz (von französisch larme ‚Träne‘, ital. lacrima) (Weinerlichkeit, Rührseligkeit)“
Wikipedia
Passt das?
Ich hätte auch schreiben können: devote, liebedienerische, unterwürfige Haltung. Trifft alles zu.