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Nichtig und unwirksam

Deutlicher konnte es nicht ausfallen: das Urteil des kirchlichen Verwaltungsgerichts. Es hatte im Rechtsstreit zwischen den beiden Innenstadt-Kirchgemeinden St. Nikolai und St. Thomas auf der einen und dem Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens auf der anderen Seite zu entscheiden. Die Entscheidung vom 04. Juli 2023 war eindeutig und unmissverständlich: Der Bescheid des Landeskirchenamtes vom 19. Juli 2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Oktober 2021 wurde vom kirchlichen Verwaltungsgericht für nichtig und damit für unwirksam erklärt. Damit bleiben die beiden Kirchgemeinden St. Nikolai und St. Thomas eigenständig. Sie werden nicht in ein sog. Schwesternkirchverhältnis gezwungen. Dieses wäre ein organisatorisches Monstrum geworden und hätte gleichzeitig die eigenständigen Profile zerstört.

Auch wenn die Begründung für das eindeutige Urteil noch nicht vorliegt, eines ist klar: Das kirchliche Verwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung dem selbstherrlichen Handeln des Landeskirchenamtes Einhalt geboten. Das war überfällig und im Blick auf die Arbeit aller Kirchgemeinden dringend erforderlich! Der Selbstzerstörungsprozess, den kirchenleitende Gremien in Gang gesetzt und zu verantworten haben, muss endlich beendet werden. Insofern ist die Entscheidung des kirchlichen Verwaltungsgerichts ein Weckruf: Kirchliches Leben wächst von unten und kann nicht von oben in Gutsherrenart verordnet werden! Das sollten die Kirchenbürokraten in Dresden endlich begreifen. Sie sollten auch endlich ihre Rolle und Funktion sehen: Sie stehen im Dienst der Gemeinden und nicht umgekehrt! Die autoritäre Attitüde „Wir wissen, was für euch gut ist, und setzen das deswegen durch.“ muss endlich der Vergangenheit angehören.

Das Urteil des kirchlichen Verwaltungsgerichtes sollte auch als Mahnung an die Landessynode der sächsichen Landeskirche und an den Landesbischof verstanden werden. Die larmoyante Haltung, die diese Organe der Landeskirche gerade in den letzten Jahren gegenüber dem Landeskirchenamt an den Tag gelegt haben, muss ein Ende haben. Angesichts der umfassenden Krise, in der sich die Kirche als Ganzes befindet, können wir uns diese Art von herablassender, autoritärer Führung nicht mehr leisten. Vielmehr gilt es jetzt die Gemeinden darin zu stärken, vor Ort und mit aller Kraft für die Menschen zu wirken. Dass mit diesem Urteil dafür hoffentlich neue Vorausetzungen geschaffen worden sind, ist meine große Hoffnung. Insofern kann man den beiden Kirchgemeinden zu ihrem Erfolg nur gratulieren. Denn von diesem können und werden viele andere Gemeinden auch profitieren.

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