Nichtig und unwirksam
Deutlicher konnte es nicht ausfallen: das Urteil des kirchlichen Verwaltungsgerichts. Es hatte im Rechtsstreit zwischen den beiden Innenstadt-Kirchgemeinden St. Nikolai und St. Thomas auf der einen und dem Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens auf der anderen Seite zu entscheiden.