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Linke Gewalt, Polizei und der Kampf gegen den Rechtsnationalismus

In den vergangenen Tagen bin ich immer wieder gefragt worden, wie ich denn die Ereignisse am 02./03. Juni 2023 in Leipzig bewerte. Ich habe mich bis jetzt mit einer Antwort zurückgehalten, weil ich mich an dem Wochenende nicht in Leipzig aufgehalten habe. Hier ist sie nun:

Wer sich mit dem Linksradikalismus nicht nur in Sachsen auseinandersetzt, sollte in diesen Tagen sehr deutlich unterscheiden zwischen

  • dem Prozess gegen Lina E,
  • den mehr als erheblichen Versäumnissen im Kampf gegen den Rechtsnationalismus,
  • den Gewaltexzessen der sog. Antifa in Leipzig,
  • den völlig überzogenen Polizeimaßnahmen am 03. Juni 2023.

Diese Differenzierung ist nötig, um sich vor falschen Vereinnahmungen und vorschnellen Solidarisierungen zu schützen.

1
Ein abschließendes Urteil zu dem Prozess gegen Lina E. habe ich (noch) nicht. Für sich genommen steht der Aufwand in diesem Prozess in einem krassen Missverhältnis zur juristischen Verfolgung von Straftaten aus dem rechtsradikalen Bereich. Außerdem scheint die Aussagekraft der Indizien, auf denen die Verurteilung von Lina E. beruht, höchst umstritten zu sein. Das ändert aber nichts daran, dass im demokratischen Rechtsstaat strafrechtlich relevante Taten unabhängig von den Beweggründen des:der Täter:in verfolgt werden müssen.

2
Das Gewaltmonopol des Staates muss im demokratischen Rechtsstaat anerkannt und erhalten werden. Die Polizei ist Teil dieses Gewaltmonopols. Sie hat auch die Aufgabe, den demokratischen Rechtsstaat und den:die einzelne:n Bürger:in zu schützen und dabei die Einhaltung der Grundrechte zu wahren. Dem dient der Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel, den die Polizei bei der Ausübung ihrer Aufgaben anwenden soll. Am Samstag, 03. Juni 2023, wurde bei einer angemeldeten Demonstration für Versammlungsfreiheit weder dieser Grundsatz gewahrt, noch hatte der Einsatz der Polizei etwas mit dem Schutz der demokratischen Grundrechte zu tun. Das martialische Auftreten der Polizei, die stundenlange Einkesselung von über 1.000 Menschen, darunter viele Jugendliche, kann nur interpretiert werden als Verhinderung einer durch die grundgesetztlich garantierte Versammlungsfreiheit geschützten Demonstration.

3
Gerade weil ich mich aktiv am Kampf gegen den Rechtsnationalismus beteilige und mich damit einsetze für die Grundwerte der Verfassung, ist Gewaltanwendung bzw. ein gewaltsames Eindringen in den Persönlichkeitsbereich auch meines politischen Gegners ein “No go”: Keine Gewalt! Der Grundsatz der Friedlichen Revolution muss in der Demokratie uneingeschränkt gelten! Darum lehne ich klar und unmissverständlich die unverhohlenen Gewaltaufrufe und tatsächliche Gewaltakte der sog. Antifa und links-autonomer Gruppen ab. Ich erwarte eine solche Positionierung ohne jede Einschränkung auch von denen, die scharfe Kritik am Polizeieinsatz in Leipzig üben. Die Sprache der Aufrufe der sog. Antifa in den sog. sozialen Medien zeugt von erschreckender Kälte und Menschenverachtung. Mit solchen Leuten verbindet mich weder in den Zielen etwas, noch sehe ich irgendeine Veranlassung, mich mit solchen Gruppierungen zu solidarisieren – selbst wenn ich an polizeilichen Maßnahmen gegen sie Kritik übe. Für mich gilt nach wie vor: In der Demokratie muss die politische Praxis mit den Zielen in Einklang stehen. Allerdings ist für mich auch klar: Von der sog. „linken“ Gewalt geht nur insofern eine Gefährdung aus, als solche Gewalttaten als Vorwand für grenzwertige Polizeimaßnahmen wie die am 03. Juni 2023 genommen werden und sie sich als Wasser auf den Mühlen der Rechtsnationalisten erweisen. Auch unsägliche Gewaltaufrufe und Gewaltexzesse, die von Linksextremisten ausgehen, ändern nichts daran: die eigentliche Gefahr für die freiheitliche Demokratie geht von den Rechtsnationalisten aus.

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