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Den 23. Mai nicht vergessen!

Heute, am 23. Mai 2015, sollte jeder daran denken:

  • Vor 66 Jahren wurde unsere Verfassung, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, verabschiedet.
  • Vor 152 Jahren wurde in Leipzig der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein (ADAV) gegründet, aus dem die SPD hervorgegangen ist.

Beide Ereignisse sind ein Grund zum Feiern, aber auch Anlass, gerade am Pfingstfest über den Wert der Grundrechtsartikel, den Wert der Demokratie und des Rechtsstaates und über die Aufgabe nachzudenken, wo und wie wir uns für den Erhalt und die Weiterentwicklung des freiheitlichen Sozialstaates engagieren. Schade, dass in unserer Stadt an keiner Stelle der Bedeutung dieses Tages Rechnung getragen wird – stattdessen schwarzer Karneval, schwarzer Narzissmus und manchmal auch schwarz-brauner Nazismus .

Eine Antwort

  1. Gut gebrüllt, Löwe! Das Grundgesetz ist tatsächlich eine große Errungenschaft. Es ist halt nur widersprüchlich, wenn man diese Verfassung einerseits lobt und andererseits nur selektiv aufrecht erhält. Der Art 6 zB, der Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt, ist der evangelischen Kirche nicht wichtig, wie der Trend des jetzt beginnenden Kirchentages zeigt. Es ist ja das Problem unserer Verfassungswirklichkeit – im Gegensatz zum Geist der Verfassung – dass einige der Grundrechtsartikel inzwischen selbst bei offensichtlichem Mißbrauch sakrosankt sind (Art 5, 8, 16a zB) während andere dagegen als nachrangig betrachtet werden (6, 11 zB). Und nun wird auch noch Frau Kramp-Karrenbauer verklagt, weil sie etwas Offensichtliches und offensichtlich Richtiges gesagt hat (und man hätte mit Fug und Recht noch weiter gehen können). Also: Hoffen wir, dass die evangelische Kirche Deutschlands irgendwann das GG nicht nur da als Panier vor sich herträgt, wo es ihr passt und wo sie es verbiegen kann, sondern es in Gänze und im seinem Geiste akzeptiert und für es streitet.
    Andreas Schwerdtfeger

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