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Brauchen wir eine neue Nationalhymne?

Pünktlich zum Jubiläum des Grundgesetzes plädiert der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow (DIE LINKE), für eine neue Nationalhymne. Weiterlesen

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Erneuerung sieht anders aus – zum ZEIT-Interview mit Kevin Kühnert

Ein Interview mit dem Juso-Vorsitzenden Kevin Kühnert in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT (Nr. 19 vom 2. Mai 2019, Seite 8) sorgt für Furore. Weiterlesen

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Verlorene Mitte? Nein: Haltung ist gefragt!

Derzeit wird so getan, als sei ein Wahlsieg der Rechtsnationalisten von Pegida/AfD bei den anstehenden Wahlen in Ostdeutschland, insbesondere in Sachsen, beschlossene Sache. Weiterlesen

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Osterfeuer

Wenn Gotteshäuser wie Synagogen, Kirchen, Moscheen aus welchen Gründen auch immer geschändet, beschädigt, zerstört werden, fühlen sich Menschen im Innersten getroffen – unabhängig davon, ob sie selbst religiös gebunden sind oder nicht. Weiterlesen

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Um Tod und Leben – aber auch: vom Tod zum Leben

  • Aufmacher der Leipziger Volkszeitung (LVZ) am vergangenen Montag. 08. April 2019: „Organ-Mangel: Jeden Monat sterben zwei Patienten von der Leipziger Warteliste. Chefärzte der Unikliniken Leipzig und Dresden setzen große Hoffnungen auf Widerspruchslösung“ – als ob diejenigen, die ihre körperliche Unversehrtheit auch im Sterbeprozess und im Tod gewahrt sehen wollen, Schuld am Tod von Menschen sind, denen mangels Spender/in kein Organ verpflanzt werden kann (wobei wie selbstverständlich angenommen wird, dass jede Organtransplantation zur Heilung eines todkranken Menschen führt). Dabei müssten wir doch auch darüber sprechen, was die sog. Widerspruchslösung für den Sterbeprozess des Menschen bedeutet, und dass Menschen, bei denen ein lebenswichtiges Organ verfällt, daran sterben und nicht, weil eine medizinische Möglichkeit nicht ergriffen werden kann (siehe auch http://wolff-christian.de/widerspruch-zum-widerspruch-oder-kein-anspruch-auf-leben/)
  • Am vergangenen Donnerstag, 11. April 2019, wurde im Bundestag darüber debattiert, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen neuen Bluttest auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) übernehmen sollen oder nicht. Dahinter steht die Frage, wie das Leben von Menschen mit Down-Syndrom angesehen wird: als Unglücksfall/Krankheit oder eben als Leben, das in seinem Wert jedem anderem Leben gleichgestellt ist. Letztlich geht es um das Problem, wie weit die Selektionsmöglichkeiten in der vorgeburtlichen Phase des menschlichen Lebens vorangetrieben und vollzogen werden sollen. Fatal ist, dass diese Grundsatzfrage in der Diskussion von zwei weiteren Problemen überlagert wird: Ob die medizinischen Möglichkeiten der Pränatal Diagnostik unterschiedslos allen Betroffenen zugänglich gemacht werden sollen – insbesondere dadurch, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Karl Lauterbach (SPD) hat in der Debatte dieses Gerechtigkeitserfordernis zum eigentlichen ethischen Maßstab erhoben. Doch damit wird eine nachrangige Frage zur Hauptsache erklärt. Das gleiche gilt auch für das Selbstbestimmungsrecht der Eltern: Ob diesen, vor allem die Frauen, ein Kind, bei dem ein Down-Syndrom festgestellt wird, haben bzw. austragen wollen, die Entscheidung ihnen überlassen bleiben soll.
  • In wenigen Tagen wird der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes etliche Verfassungsbeschwerden gegen das strafrechtliche Verbot organisierter Sterbehilfe verhandeln. Die Beschwerden wenden sich gegen den 2015 verschärften Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB), durch den die Beschwerdeführer ihre Grundrechte verletzt sehen. Sie fordern mehr Freiheit für Sterbehilfe und Sterbebegleitung. Auch hier werden grundsätzliche Frage aufgeworfen: wie weit wir Menschen in das Leben eingreifen dürfen; welchen Stellenwert das Selbstbestimmungsrecht des Menschen hat; wie wir den Konflikt zwischen der Pflicht, Leben zu erhalten, und dem Wunsch, Sterben zuzulassen, wenn das Leben zur Qual wird, lösen wollen.

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