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Kopftuch und kein Ende

Soll man sich als Kirchenmitglied über das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Erfurt in Sachen einer Kopftuch tragenden muslimischen Krankenschwester freuen? Diese hatte in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet. Ihr wurde gekündigt, weil sie beim Dienst ein Kopftuch bzw. eine Kopfbedeckung tragen wollte. Nach dem Erfurter Urteil vom vergangenen Mittwoch dürfen aber kirchliche Einrichtungen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten, wenn damit ein religiöses Bekenntnis verbunden ist. In zwei Vorinstanzen wurde in dem Fall unterschiedlich geurteilt: Einmal bekam die Krankenschwester Recht, die sich auf die Religionsfreiheit berief. In zweiter Instanz wurde dem Krankenhausträger vom Landesarbeitsgericht zugestanden, von seinen nichtchristlichen Mitarbeitern zu verlangen, dass sie sich am Arbeitsplatz religiös neutral verhalten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht den Fall an das Landesarbeitsgericht in Hamm zurückverwiesen. So kann es durchaus sein, dass es doch noch zu einem Urteil kommt, dass der Krankenschwester die Arbeit im evangelischen Krankenhaus ermöglicht – dann nämlich, wenn der Arbeitsplatz als nicht öffentlichkeitswirksam gewertet wird.

Unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage an: Tun wir uns als Kirche wirklich einen Gefallen, wenn wir zwar Menschen muslimischen Glaubens einstellen, ihnen aber ihre religiösen Lebensäußerungen wie das Tragen einer Kopfbedeckung am Arbeitsplatz verbieten? Welcher Schaden kann denn dadurch der Kirche entstehen? Als ich Ende Mai und Anfang Juli im katholischen St. Elisabethkrankenhaus Leipzig lag, wurde ich u.a. von einem muslimischen Pfleger aus dem Iran betreut. Wir kamen ins Gespräch – und ich empfand nicht nur seine pflegerische Arbeit als wohltuend, sondern war darüber beglückt, dass diese Vielfalt in einem kirchlichen Krankenhaus möglich ist. Genauso wäre es mir auch gegangen, wenn eine muslimische Schwester mit Kopftuch an mein Krankenbett getreten wäre. Welche Bedrohung soll davon ausgehen – zumal uns Kopftuch tragende Frauen (z.B. auch Aussiedlerinnen) einen Einblick in unsere eigene Vergangenheit geben: Schließlich trugen in den meisten konfessionellen Krankenhäusern bis vor vier Jahrzehnten die meisten Schwestern eine Haube, also eine Kopfbedeckung. Und ihr Ursprung ist derselbe, den die muslimische Krankenschwester vor Gericht angegeben hat: es sollen die weiblichen Reize bedeckt werden. Deswegen kam die verheiratete Frau „unter die Haube“ – und die (unverheirateten) Diakonissen wurden mit der Haube diesen gleichgestellt.

Die religiöse Neutralität eines Menschen, der in einer kirchlichen Einrichtung arbeitet, entscheidet sich nicht am Kopftuch, sondern an seinem Verhalten und an seiner Loyalität dem Arbeitsgeber gegenüber. Diese ist durch das Tragen eines Kopftuchs nicht infrage gestellt. Wenn ein kirchlicher Krankenhausträger eine Muslimin als Krankenschwester anstellt (wozu er nicht verpflichtet ist), ist das sehr begrüßen. Aber das kann und darf nicht bedeuten, dass die Muslimin nun ihren Glauben aufzugeben hat. Wenn das Tragen eines Kopftuchs zum religiösen Leben dazu gehört wie das fünfmalige Gebet am Tag, dann sollte das auch von einem kirchlichen Arbeitgeber zu tolerieren sein.

Was also hat die Kirche mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gewonnen? In meinen Augen nicht sehr viel, vor allem keine Glaubwürdigkeit. Sicher: Mancher wird angesichts des islamischen Fundamentalismus denken, dass man den Anfängen wehren müsse. Aber vielleicht hätte die Kirche den Fall der Kopftuch tragenden Muslimin dazu nutzen können, um sich klar nach innen und außen zu positionieren – was sie zulässt und was nicht: Erkennbarkeit der nicht christlichen religiösen Überzeugung, aber Abwehr jeder Form von Missionierung. Jetzt aber haben wir die sattsam bekannte Debatte darüber, dass die Kirchen für sich ständig Sonderrechte in Anspruch nehmen und damit ihre gesellschaftliche Machtposition zu festigen versuchen. Und in den entsprechenden Magazinen und Internetforen wird kübelweise Häme über die Kirchen ausgeschüttet. „Christliche Leere“ titelte SPIEGEL online seinen Kommentar. Dabei könnte die Kirche die Beschäftigung von Menschen muslimischen Glaubens gerade als einen wichtigen Beitrag für das interreligiöse Zusammenleben ansehen und kommunizieren – auch mit Kopftuch. Welche Botschaft ginge von einem Krankenbett aus, an dem sich eine (der kaum noch vorhandenen) Diakonissen und eine Kopftuch tragende muslimische Ärztin um das Wohl eines Patienten kümmern? Gerade solche Zeichen würden etwas von der Stärke des christlichen Glaubens vermitteln und uns gleichzeitig ermutigen, das friedliche Zusammenleben der Verschiedenen zu fördern. Das wäre eine christliche Lehre, auf die die Menschen warten.

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8 Antworten

  1. Die muslimsche Propaganda ist im Kern antichrsitlich! Man schaue sich doch nur mal an, was der Begründer der Ahmadiyya-Kalifats (genau die islamische Sekte, die hier in Leipzig eine Moschee bauen will) über das Chrsietntum geschrieben hat. In seinen Schriften finden Sie keinen positiven Satz über das Christentum! Nonnen und Mönche findet er völlig unverständlich und im Kern eher abartig. Im Buch UNTER DEM SCHLEIER DIE FREIHEIT einer Ahmadiyya-Propagandistin wimmelt es nur so von Anschuldigungen gegen den sittlich verdorbenen Westen (und hier insbesondere seine unkeuschen Frauen). Bedeutet: Wenn eine Muslimin ein Kopftuch trägt, ist das DEFINITIV ein religiöses Bekenntnis, dass meist auch mit einer Anklage gegen die Nichtkopftuchträgerinnen und einer moralisch-sittlichen Selbsterhöhung der Muslima verbunden ist! Deren Religion im übrigen von einem Massenmörder, Karawanenräuber und bekennenden Polygamisten gestiftet wurde – also meilenweit von den Lehren des jüdischen Rabbiners Jesus von Nazareth entfernt ist:

    Ibn Ishaq berichtet auf Seite 464:
    Schließlich mussten sich die Quraiza ergeben und der Prophet ließ sie im Gehöft der Bint Harith, einer Frau vom Stamme Nadjjar, einsperren. Sodann begab er sich zum Markt von Medina, dort, wo heute noch der Markt ist, und befahl, einige Gräben auszuheben. Als dies geschehen war, wurden die Quraiza geholt und Gruppe um Gruppe in den Gräben enthauptet. Darunter befanden sich auch der Feind Gottes Huyayy ibn Akhtab und das Stammesoberhaupt Ka`b ibn Asad. Insgesamt waren es 600 oder 700 Männer, einige behaupten sogar, es seien zwischen 800 und 900 gewesen. Als sie damals in Gruppen zum Propheten geführt wurden, fragten sie Ka`b: „Was glaubst du, wird man mit uns tun?“ „Werdet ihr es denn nie begreifen?“ rief Ka`b, „seht ihr denn nicht, dass der Rufer niemals aufhört zu rufen und dass diejenigen, die weggebracht werden, nie mehr zurückkehren. Es ist der Tod, bei Gott!“

    Das Hab und Gut des Stammes wurde als Beute beschlagnahmt. Ibn Ishaq schreibt auf Seite 466:
    Der Prophet verteilte den Besitz, die Frauen und Kinder der Banu Quraiza unter den Muslimen. Er legte fest, welche Anteile an der Beute jeweils den Reitern und Unberittenen zustanden und behielt selbst ein Fünftel ein. Jeder Reiter erhielt drei Teile, nämlich zwei Teile für das Pferd und ein Teil für sich selbst. Jeder Unberittene bekam ein Teil. Am Tag des Sieges über die Quraiza gab es 36 Pferde. Es war dies die erste Beute, die auf diese Weise aufgeteilt wurde und aus der ein Fünftel einbehalten wurde. Diese Regelung des Propheten wurde auch in den folgenden Feldzügen angewandt.

    Ich danke herzlich für diese Religion und ihren Stifter!

  2. Lieber Christian,
    im fraglichen Streitfall bin ich Herrn Kählers Ansicht. Aber natürlich heißt das nicht, dass ich möchte, dass wir einen laizistischen Staat befürworten, der Religion aus dem öffentlichen Raum entfernt. Das ist m.E. auch gar nicht die Alternative. Das Rechtsurteil im vorliegenden Fall ist jedenfalls nicht danach, sondern m.E. klug. Die klagende Muslima kann ihr Kopftuch im öffentlichen Raum tragen, aber eben nicht an Schulen und nicht in explizit christlichen Häusern. Im ersten Fall geht es nicht, weil man den verschiedenen Religionen gleiches Recht zubilligen muss, was die Religionslosen einschließt. Da die und die christlichen Lehrer keine äußeren Merkmale zur Schau tragen, müssen sich die Muslime hier anpassen. Im zweiten Fall ist die Konfession ausschlaggebend – und damit eine Unterscheidung, durch die eben gerade nicht alles möglich ist. In einem christlichen Krankenhaus müssen nicht alle Mitarbeiter christlich sein, aber sie müssen dem Christentum gegenüber wohlgesinnt sein und dürfen es nicht schon durch äußere Kennzeichen konterkarieren. Das aber täte eine Muslima, die das Tragen dieses Kleidungsteils aus religiösen Gründen gerichtlich erzwingen will. Das geht nicht – und das hat das Gericht erfreulicherweise festgehalten.
    Davon abgesehen halte ich das islamische Kopftuch für ein machistisches Unterdrückungssymbol. Dass die einzelne Muslima das anders sieht, kann ich zwar – wegen traditionaler Verhaftetheit – verstehen. Aber hier trägt der Einzelfall nicht, sondern die Ausrichtung der muslimischen Mehrheitskultur, die unzählige Fälle von Frauenunterdrückung zeigt, für die eben das Kopftuch zum Symbol geworden ist. Ich verstehe nicht ansatzweise, wie man hier falsche Kontenance signalisieren kann. Wozu das führt, zeigt London mit von Schariawächtern besetzten Stadtteilen. Jede Frau hat das Recht, sich in ihrer Schönheit zu zeigen – mit Haaren.
    Ob dies wirklich etwas mit Religion zu hat, können allein die Muslime entscheiden. Wenn es das ihrer Meinung nach hat, dann muss ich als Christin des 21. Jahrhunderts fragen, ob diese Religion recht hat. „Religion“ ist nicht gut, bloß weil sie den Anspruch erhebt, Religion zu sein. Religion kann missbraucht werden. Das wissen wir seit Jesus Christus, der eine bestimmt kontextuelle Religionskritik zum Ausgangspunkt seines Glaubens gemacht hat.
    Annette Weidhas

  3. „Was die Missachtung der Religionsfreiheit in islamisch geprägten Staaten angeht, so ist die ein bedauerlicher, auch skandalöser Fakt.“ [Chr. W.]

    Nur ein bedauerlicher, wenn auch skandalöser Fakt? Oder doch mehr?
    Schreit es nicht buchstäblich zum Himmel?!
    (Auch wenn wir die Schreie der Opfer nicht bis hierher hören können?)

    Nun könnte man meinen: Schlimm genug, daß es dort so ist, machen wir es hier besser. Und so ist es ja auch, und das ist gut so.

    Als mir vor einigen Jahren ein nach Deutschland eingewanderter Muslim sagte, die Scharia würde hier „erst“ eingeführt werden, wenn die Muslime die Mehrheit stellen würden, habe ich dies zunächst mit einem Kopfschütteln abgetan. Dennoch blieb der Satz in meinem Gedächntnis.

    Später dann las ich den von Recep Tayyip Erdoğan auf einer Kundgebung gesprochenen Satz: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“

    Dieser Satz hat mir Angst gemacht, macht mir Angst und wird mir weiterhin Angst bereiten.

    Wenn Erdoğan – wie kürzlich geschehen – in Deutschland Wahlkampfveranstaltungen durchführt, jubeln ihm Zehntausende seiner Landsleute zu.

    Vor wenigen Tagen wurde in der Türkei die Gesetzeslage dahingehend verändert, daß es nunmehr Schülerinnen ab der 5. Klasse nicht mehr untersagt ist, im Schulunterricht ein Kopftuch zu tragen.

    Es geht nicht um e i n e Krankenschwester, die sich eines Tages dazu entschieden hat, ihren Dienst in einem Evangelischen Krankenhaus nicht mehr ohne Kopftuch antreten zu wollen, es geht nicht um Kopftücher – es geht um mehr.

  4. Es geht hier nicht darum, dass die Krankenschwester an einem kirchlichen Krankenhaus Muslima ist – sie war ja dort auch beschäftigt – , es geht darum ob sie ein auffälliges Symbol tragen darf, dass für gläubige Muslime noch nicht einmal vorgeschrieben ist.

    Viele Grüße
    Albrecht

  5. Lieber Christian Wolff,
    was wird wohl das Arbeitsgericht sagen, wenn die vierte oder fünfte betont Kopftuch tragende Muslima im St.-Elisabeth-Krankenhaus dann doch nicht eingestellt wird und wegen Diskriminierung und Rechtsunsicherheit – dann voellig zu Recht und mit guten Aussichten – klagt? Gewiss wird das derzeit kaum in Leipzig geschehen, aber in Mannheim oder Berlin oder Hamburg ist das jederzeit möglich. Wer kann dann in einem konfessionellen Krankenhaus eigentlich verpflichtet werden, Caritas oder Diakonie zu repräsentieren – auch im Pflegedienst? Darf die SPD verlangen, dass ihre Büromitarbeiter/innen nicht zur AfD gehören? Wo ist die erkennbare und berechenbare Grenze, die ein Arbeitgeber von Arbeitnehmern einzuhalten verlangen kann? Wie sinnvoll sind englische Regeln, nach denen in kirchlichen Büros selbstverständlich Menschen anderer Religionen einzustellen sind und nicht wegen ihrer Religion diskriminiert werden dürfen – also auch im Büro von St. Thomas in Leipzig? Nach welchen gerichtsfesten Kriterien werden dann Bewerber/innen zurückgewiesen und Kirchenglieder bevorzugt?
    Zu dem konkreten Fall gehört nach meinen Informationen auch, dass die Klägerin bereits ohne Kopftuch in dem verklagten Krankenhaus gearbeitet hatte, aber anders als vorher nach der Babypause betont mit Kopftuch zur Arbeit erscheinen wollte.
    Nach meiner Erfahrung sind schlimmer als die beklagte Enge dieser diakonischen Einrichtung fehlende Regeln und die entsprechende Undurchsichtigkeit.
    Mit freundlichem Gruß und anderer Meinung Ihr Christoph Kaehler

    1. Lieber Christoph Kaehler,
      von einem guten, in sunserer Kirche sehr engagierten Freund aus NRW erhielt ich heute folgende Mail: „Das Verhalten des Krankenhausträgers tut unserer Kirche nicht gut. Es befördert die Entwicklung in Richtung auf einen laizistischen Staat, der am Ende jedes öffentliche Bekenntnis infrage stellen wird. Ich hätte mir gewünscht, dass zu dem klaren evangelischen Profil eines Krankenhauses ( hoffentlich wird das nicht nur in dem Namen erkennbar) auch der Einsatz für die Glaubensfreiheit und Bekenntnismöglichkeit jedes Mitarbeiters gehört. E.W. Böckenförde hat dazu in seinem Vortrag über Wahrheit und Freiheit anlässlich der Verleihung des Romano Guardini Preises am 30.9. 2004 alles gesagt. Klares und erkennbar gelebtes Bekenntnis des eigenen Glaubens und die Anerkennung und den Schutz eines anderen Glaubens sollten gleichzeitig möglich sein und sind allemal besser als die Verzagtheit, die aus solchem prozessualen Verhalten spricht. Johannes Rau sagte in diesem Zusammenhang:“ Es gibt das Recht auf Verschiedenheit, aber kein verschiedenes Recht!“ “ Und so ganz nebenbei: Im Thomashaus sind zwar keine Muslime beschäftigt, aber eine ganze Reihe Menschen, die nicht nur nicht der Kirche angehören, asondern auch nicht getauft sind. An ihrer Loyalität musste ich nie einen Zweifel haben, und mich hat das keinen Augenblick daran gehindert, auch ihnen gegenüber meinen Glauben zu leben. Vielleicht sollten wir insgesamt mehr Vertrauen in unsere Überzeugung haben.
      Herzliche Grüße Christian Wolff

  6. Danke für die Präzisierung der Fallbeschreibung. Aber das ändert nichts an der Sache als solche. Ich stimme auch zu, dass Religionsfreiheit sehr viel mehr ist, als bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Darum gewichte ich auch das Tragen einer Kopfbedeckung als Äußerung der religiösen Einstellung nicht besonders stark. Was die Missachtung der Religionsfreiheit in islamisch geprägten Staaten angeht, so ist die ein bedauerlicher, auch skandalöser Fakt. Dieser muss uns aber gerade darin bestärken, unser Handeln in Sachen Religionsfreiheit nicht davon bestimmen zu lassen!

  7. Es ist nicht zutreffend, dass der Krankenschwester gekündigt wurde, wie oben behauptet.

    Die Dame hat ihren Dienst nicht angetreten, als man sie aufforderte, ohne islamisches Kopftuch aufzutreten. Sie forderte die Nachzahlung ihrer Vergütung für die Zeit, wo sie nicht arbeitete, obwohl sie ihre Arbeitskraft angeboten hatte.

    Religionsfreiheit ist mehr als bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Gerade in islamisch dominierten Ländern ist die Religionsfreiheit stark eingeschränkt.

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