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Böhmermann – wo ist das Problem?

Eine Satire gerät zur Staatsaffäre. Warum? Weil die Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzlerin Angela Merkel, mit der Satire von Jan Böhmermann so umgeht, als handele es sich um eine bedeutungsvolle Einlassung einer relevanten politischen Gruppierung und als ginge von ihr eine Gefahr aus.Dabei ist das viereinhalbminütige kabarettistische Ping-Pong-Spiel zwischen Böhmermann und seinem Kompagnon Ralf Kabelka lediglich eine zugespitzte Reaktion auf eine politische Reaktion auf einen satirischen Beitrag eines anderen Kabarettisten, Christian Ehring. Diese Reaktion war nicht nur falsch, sondern in den Auswirkungen auch fatal: zunächst das lange Schweigen der Bundesregierung, nachdem der türkische Ministerpräsident Erdoğan den Botschafter der Bundesrepublik Deutschlands einbestellt hatte, um gegen die Satire in der Sendung „Extra 3“ zu protestieren, und dann die kommentarlose Hinnahme dieses überzogenen diplomatischen Protestes. Da schon gab die Bundesregierung den Anschein, als mache sie vor der Reaktion des türkischen Präsidenten einen Kotau. Nur sehr zögerlich und wachsweich wies die Bundesregierung Tage später den Versuch der Einmischung zurück und reklamierte die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit. Dabei wäre hier eine sehr klare, eindeutige Reaktion angemessen gewesen. Wahrscheinlich hätte diese dazu geführt, dass Böhmermann keinen Grund gehabt hätte zu einer weiteren Satire.

Diese aber kam – und traf ins Schwarze. Denn Böhmermann exerzierte vor, was man im Fernsehen machen darf und was nicht, ohne das „was nicht“ zu verschweigen. Dazu reimte er ein paar schweinische Frechheiten zusammen, die so gossenhaft pornografisch daherkamen, dass nur ein absolut vernagelter Kopf darin die Beleidigung eines Staatsoberhauptes erkennen konnte. Denn in dieser Satire geht es am allerwenigsten um den türkischen Präsidenten. Es geht um Angela Merkel: Mal sehen, wie sie reagieren wird, wenn sich der türkische Präsident ein zweites Mal provoziert sieht. Und: Wie bestellt spielte Erdoğan den Beleidigten (was für ein jämmerliches Armuts- und Ohnmachtszeugnis für einen säbelrasselnden Autokraten!), und Angela Merkel fiel ein zweites Mal auf seine Provokation herein. Sie rief den türkischen Ministerpräsidenten an und entschuldigte sich ungefragt für das „Gedicht“ Böhmermanns. Doch dieses an sich sinnlos-perverse, aber dennoch kunstvoll eingerahmte obszöne Wortgestammel in Reimform ist am allerwenigsten eine „Schmähkritik“ an Erdoğan. Vielmehr steht im Mittelpunkt eine absolut überzogene Garnierung des „was nicht geht“. Und was eigentlich überhaupt nicht geht, das belegt Böhmermann am Schluss mit Namen: Victor Orban, Beata Szydlo, Marien Le Pen, Pim Fortuyn, HC Strache, Frauke Petry, Wladimir Putin, Donald Trump. Einige von denen zeigen jetzt schon, wie sie mit dem hohen Gut der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit, vor allem aber mit Menschen, die ihnen fremd sind, umzugehen gedenken. Aber gleichzeitig machen diese Namen erschreckend deutlich, wie sehr sie und ihr schändliches, demokratiefeindliches Tun zum politischen Alltag gehören – und erstaunliche, erschreckende Akzeptanz finden. Da bleibt einem das Böhmermannsche „Ich finde es ganz tool, dass wir diesen Menschen selbstbewusst entgegengetreten sind“ im Hals stecken. Ja, das Selbstbewusste droht auch in Deutschland sich auf ein Minimum zu beschränken. Da wird das „Gedicht“, herausgelöst aus seinem Kontext, allein moralisch, juristisch bewertet. Da kapiert sogar das ZDF nicht die Absicht Böhmermanns und begibt sich auf den schmierigen Weg der Meinungslöschung, den Böhmermann in seiner Satire offen aufgezeigt und angeprangert hat, ohne auszurutschen. Und schließlich meinen immer noch viel zu viele in unserer Gesellschaft, als habe Böhmermann mit Erdoğan ein Staatsoberhaupt tatsächlich beleidigt. Nein, er hat niemanden beleidigt. Er hat vielmehr mit seinen ekelhaft schmutzigen Versen den tatsächlichen Dreck beschrieben, den die Benannten in ihren Gesellschaften Tag für Tag anrichten. Er hat damit einen überfälligen, grandiosen Beitrag geleistet für einen überfälligen Aufschrei: bis hierher und nicht weiter! Keinen Zentimeter denen Raum geben, die im Namen des Anstands, des Rechtes, der Moral, der Würde all das mit Füßen treten, was diese Begriffe eigentlich bedeuten. Böhmermann – es ist zu hoffen, dass eines Tages ein Bundespräsident den begnadeten Kabarettisten für diese satirische Ohrfeige wie vor kurzem Beate Klarsfeld mit dem Bundesverdienstkreuz würdigt.

Nachtrag: Natürlich steckt in Böhmermanns Satire ganz viel Zynismus. Zynismus hält eine Gesellschaft nicht zusammen. Zusammengehalten wird diese Gesellschaft von Grundwerten und Überzeugungen, die vor allem auch durch die Kirchen vertreten und gelebt werden. Doch wenn diese bedroht sind oder zur Disposition gestellt werden, dann möchte es ausreichend Kabarettisten geben, die uns wie Böhmermann mit der gehörigen Portion Zynismus wachrütteln.

12 Antworten

  1. Ja, und wo sind Ihre Argumente, Herr Girbig – nicht mal Wassersuppe! Noch warte ich ja auf Ihren Hinweis, durch welche Rechtsvorschrift Shakespeare an die Menschenwürde gebunden gewesen wäre – denn das war doch wohl Ihr Argument. Und nochmal für die Langsamen: Kunst lässt sich nur schwer eingrenzen, weshalb es richtig ist, daß Merkel dem türkischen Begehren einer gerichtlichen Klärung zugestimmt hat (worin ich übrigens mit Herrn Heribert Prantl übereinstimme). Beleidigung jedoch lässt sich durch anständige Menschen durchaus erkennen. Aber es gibt eben nicht nur solche.
    Mit herzlichem Gruß über den Wassersupoentopf,
    Andreas Schwerdtfeger

  2. Das ist ja ganz großartig, Herr Schwerdtfeger : Sie haben Shakespeare schon „sehr viel gelesen“. Toll!
    Nur: Wenn das die Grundlage Ihrer Argumentation sein soll, dann hätte sie die Kraft einer Wassersuppe.
    Naja, Sie sind spitzfindig, zeigen sogar Ansätze von beißendem Humor, können verletzen,
    und neigen ganz offensichtlich zu akademischer Besserwisserei. Wenn, wie Sie schreiben, der Kunstbegriff weder eingrenzbar noch interpretierbar ist, dann lassen Sie die Finger davon. Das kann doch so schwer nicht sein…..

  3. Herr Wolff – seien Sie so lieb und zeigen mir den Paragraphen zum Thema Menschenwürde, der gegen Martin Luther in seiner Zeit gesprochen hätte. Heute gibt es einen solchen Artikel im GG und Sie sind doch sonst so ein mannhafter Krieger für den GG-Grundrechtskatakog!
    Und ganz abgesehen davon: Vielleicht war ja auch Luthers Gegenspieler Erasmus von Rotterdam der Sympathischere und Humanistischere in jener Zeit.
    Von einem Ihrer Clacqueure angeregt habe ich nochmal bei Shakespeare nachgeschaut:
    „He that filches from me my good name, robs me of that which not enriches him, and makes me poor indeed“. Ihr Shakespeare-Fachmann wird wissen, wo das steht – und unabhängig davon, ob man nun der Meinung ist, Erdogan habe „a good name“ oder nicht (eine unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde irrelevante Frage): Shakespeare hatte offensichtlich mehr Gefühl für Menschenwürde, als manche Halbkenner glauben.
    Mit meinem herzlichen Gruß,
    Andreas Schwerdtfeger

  4. Normalerweise wäre Ihr wirrer und in sich widersprüchlicher Artikel zur aktuellen Boehmermann-Erdogan-Affäre („Reaktion“ auf „Reaktion“ auf „satirischen Beitrag eines anderen Kabarettisten“, die „falsch“ und „fatal“ wird durch den „Kotau“ der Bundeskanzlerin etc.) wie so manch anderer zuvor kommentarlos in den elektronischen Papierkorb gewandert, wenn da nicht wieder die vorzügliche Replik Ihres traditionellen Widersachers Andreas Schwerdtfeger gewesen wäre! Die – und vor allem seine Abwägung von Meinungsfreiheit und Menschenwürde – sollten Sie sich wirklich hinter den Spiegel stecken und zum Anlass nehmen, sich auch als Theologe mal etwas mehr mit unserem Grundgesetz zu befassen!

    1. Ein paar Luther-Zitate aus seiner Schrift „Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet“ (1545): „Als päpstisch, spitzbübisch und teuflisch musst du es verstehen, dass der Papst den Namen der heiligen römischen Kirche aufs schändlichste und lästerlichste braucht und damit seine Bubenschule, Huren- und Hermaphroditenkirche meint, des Teufels Grundsuppe. … Der Teufel, er das Papsttum gestiftet hat, der redet und wirkt alles durch den Papst und den römischen Stuhl. Was man aber dem Teufel glauben soll, als dem Mörder und Vater aller Lügen, soll ja ein Christ wohl wissen. … Ich muss aufhören, ich mag nicht mehr in dem lästerlichen, höllischen Teufelsdreck und Gestank wühlen … aber der Papst verrät und verdirbt die christliche Kirche, welche der Herr lieber und teurer als sich selbst und sein Blut geachtet hat. Denn er hat sich selbst für sie geopfert. Weh dir, Papst!“ Da steht Luther doch einem Böhmermann in nichts nach. Vielleicht 2017 doch einen kleinen Scheiterhaufen für den Reformator errichten?

  5. Ja, Herr Girbig, es steht jedem frei, sich in die Zwergengarde einzuordnen. Schön wär’s ja, wenn dies mit Sachargumenten geschähe und wenn Sie mir zB aufzeigen, wo es zu Shakespeare’s Zeiten einen Grundsatz ähnlich dem des Art 1 GG gab, dann können wir auch sachlich diskutieren. Ich habe während meiner längeren englischen Schulzeit sehr viel Shakespeare, Chaucer, Milton, Donne, metaphysical poets, etc gelesen – man findet dort zwar viele versteckte und harte Attacken gegen Gruppen, Stände, usw, aber wohlweislich keine gegen eine einzelne (lebende) Personen (!) gerichtete von derartiger Geschmacklosigkeit wie bei B. Solche Attacken wären Shakespeare ja damals auch schlecht bekommen – es gab eben noch keine Art 1-20 GG!
    „Politiker müssen obzöne Kritik ertragen“ schreibt Herr Wolff und zeigt damit auf, wie er Menschenwürde interpretiert: Sie gilt für jeden außer Politiker – und weder bei ihm noch bei Ihnen noch bei Frau Gold taucht der Begriff Menschenwürde im Zusammenhang mit dem Schmierfinken B. überhaupt auf. Der Kunstbegriff – Sie haben Recht – ist weder eingrenzbar noch interpretierbar und wohl auch kaum durch Gerichte festzulegen. Zum Glück aber kann in unserem Lande die überwältigende Mehrheit der Menschen noch zwischen Kunst und Beleidigung unterscheiden. Herr B. also – nochmal – darf seinen Schmutz verbreiten, denn er genießt den Schutz des GG. Daß er damit sich selbst abqualifiziert und daß jeder, der ihn stützt, unsere Position als Bannerträger von Menschenrecht und – Würde im (nichtdemokratischen) Ausland untergräbt, bleibt Tatsache.
    Ich grüße Sie,
    Andreas Schwerdtfeger

  6. Ich will es mir nicht vorstellen, dass zum Beispiel ein juristischer Sachverständiger oder ein Politiker an Theaterproben teilnehmen und festlegen, was geht und was nicht geht. Dann geht Shakespeare schon überhaupt nicht. Gut, dass Sie mal über Würde und Moral gesprochen haben.
    Lassen Sie den Künstlern Ihre Eigenverantwortung und diktieren Sie nicht der Öffentlichkeit, wer Künstler (oder ein (Un) Mensch) ist und wer nicht. Peinlicher gehts nicht, Herr Schwerdtfeger.

  7. Herr Wolff,
    endlich mal ein kluger Kommentar im sich überschlagenden Mediengetöse,
    der die ganze Sache in vernünftig einordnet!
    Merci!

  8. Nein, Herr Wolff, wir reden nicht aneinander vorbei. Sie schreiben sich vielmehr politisch, inhaltlich und vor allem moralisch zum Zwerg mit einem solchen Beitrag und widersprechen zusätzlich allen Ihren anderen Einlassungen. Aber auch Zwerge geniessen den Schutz des GG – Würde und Meinungsfreiheit. Ich hoffe, Sie schätzen meine Satire!
    Andreas Schwerdtfeger

  9. Peinlicher geht’s kaum noch, lieber Herr Wolff. Da setzen Sie sich pausenlos und vehement für Ihre Auffassung und Interpretation des Art 1 GG – die Würde des Menschen … – ein und nun verteidigen Sie einen Mann, dessen Schweinereien eine so offensichtliche Beleidigung der Menschenwürde sind, daß darüber kaum eine Diskussion lohnt – ganz abgesehen davon, daß Herr B. ja eine recht gescheiterte Existenz zu sein scheint, wenn man seine „künstlerische“ Biographie betrachtet. Nun also hat er, dem Intelligenz und Witz fehlen, die Zeichen der Zeit richtig erkannt und ausgenutzt, daß selbst der schmierigste Dummkopf noch Anhänger in linken Kreisen finden kann, wenn er nur einen Anlaß gibt, Streit zu stiften und auszunutzen (auch hier eine Parallelität zu rechten Dummköpfen).
    Tatsächlich zeigt der Fall B. exemplarisch auf: Alle sprechen von der überragenden Bedeutung der Meinungs- und Kunstfreiheit (wobei es hier ja wohl kaum um Kunst geht), alle widersetzen sich mannhaft der Einmischung eines Ausländers in unsere Wertekategorien, alle nutzen die Gelegenheit um Herrn Erdogan als den eigentlichen Bösewicht darzustellen und ihm auf diese Weise in seinem eigenen Land das Volk in Scharen zuzutreiben. Was kaum diskutiert wird und doch im Zentrum stehen sollte, ist aber die Frage, wieweit ein Volk bereit ist, sich von Schmierfinken à la B. (oder auch Charlie Hebdo und anderen) in Geiselhaft zur Verteidigung von Werten nehmen zu lassen, die dieser Mann B. mit Füßen tritt – nämlich dem Respekt vor der Würde eines anderen Menschen, auch wenn man diesen als Despoten nicht mag. Der Fall B. handelt nicht von Meinungsfreiheit, die unumstritten ist (also: natürlich darf B. diesen Schmutz verbreiten); er handelt davon, inwieweit Würde und Anstand verletzt sind und B. also der Verachtung und Zurückweisung durch anständige Demokraten verfallen sein sollte. Und dabei ist dann nicht einmal mehr eine strafrechtliche Würdigung von besonderer Wichtigkeit, obwohl sie zur Klärung beitragen kann. Ich habe im nichtdemokratischen Ausland (das wir doch aber so dringend überzeugen wollen) immer wieder gemerkt, wie sehr wir uns selbst unglaubwürdig machen – und damit unsere ganze an sich doch so gute rechtsstaatliche Philosophie – durch die Verteidigung unter abstrakten Gesichtspunkten des Nicht-zu-Verteidigenden unter anständigem moralischen Common Sense.
    Insofern ist Merkel zu beglückwünschen, daß sie sich bei Erdogan und dem türkischen Volk entschuldigt. Es ist ein Unterschied, ob man einen Politiker inhaltlich kritisiert und ablehnt oder ob man seine („unantastbare“, Art 1 GG) Würde unter der Gürtellinie mit Füßen tritt und gleichzeitig die Menschenwürde als Panier unglaubwürdig vor sich herträgt. Viele unter uns Deutschen sind verletzt, wenn Merkel mit Hakenkreuz-Armbinde dargestellt wird – bei Angriffen auf die Würde Anderer sind wir dann nicht so empfindlich – widerliche Doppelmoral! Und Ihr Artikel ist ein unglücklicher Beweis für Ihre doppelten Maßstäbe und Ihre Bereitschaft, für das Abstraktum Ihrer persönlichen Werteinterpretation diese in Wirklichkeit ad libidum zu stellen.
    Erdogan ist nicht Ihr beliebtester Politiker und da sind Sie nicht allein. Aber hier geht es nicht um seine Politik sondern um seine Menschenwürde, die unabhängig ist – wie Sie wissen sollten – von seiner Politik. Wenn Sie sich einen Bundespräsidenten wünschen, der einem solchen hirnlosen und genital-gesteuerten – aber trotzdem wohl mit Würde und jedenfalls mit dem Recht auf Verbreitung seiner Peinlichkeiten ausgestatteten – (Un)Menschen einen Orden verleihen wollte, dann zeigt das nur, auf welcher intellektuellen Ebene Sie sich inzwischen bewegen.
    Mit meinem herzlichen Bedauern,
    Andreas Schwerdtfeger

    1. Das Bedauern liegt ganz auf meiner Seite. Denn wo kommen wir hin, wenn sich der/die Bundeskanzler/in demnächst für alles entschuldigt, was in deutschen Museen, Galerien, Theatern oder Medien an Unflätigem über Politiker in aller Welt gezeigt, aufgeführt oder dargestellt wird? Politiker/innen in Regierungsverantwortung sind nicht die Obergouvernanten der Nation und müssen auch absolut überzogene, obszöne Kritik ertragen – insbesondere dann, wenn sie von unten kommt. Es ist allerdings schon auffällig, dass die wöchentliche Hetze jeden Montag in Dresden und auch in Leipzig durch Pegida/Legida bis jetzt weitgehend übergangen wurde, während nun aus einer Satiresendung ein Staatsaktion gemacht wird. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass wir tatsächlich auf sehr unterschiedlichen Ebenen argumentieren und fleißig aneinander vorbeireden.

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