Nicht ein Hauch von Rechtfertigung

Nein, nicht einen Hauch von Rechtfertigung darf es für diejenigen Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion geben, die im Bundestag am 6. Mai 2025 im ersten Wahlgang gegen Friedrich Merz gestimmt und damit seine Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zunächst verhindert haben.