Mobil: +49 179 2085164   |   E-Mail: info@wolff-christian.de

Widerspruch zum Widerspruch – oder: Kein Anspruch auf Leben

Aller medizinischer Fortschritt, alle Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, alle Friedensbemühungen werden nichts daran ändern, dass das menschliche Leben wie die ganze Schöpfung der Vergänglichkeit unterworfen ist. Krankheit, Sterben, Tod gehören von der Geburt an zum Leben. „Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.“ lautet eine der wichtigsten Einsichten in der Bibel (Psalm 90,12). Sie soll uns genauso wie das Gebot der Nächsten- und Feindesliebe vor einer überzogenen Anspruchshaltung bewahren: Mir steht alles zu, was einer Verlängerung des Lebens dient. Nein, wir haben keinen Anspruch auf Leben, schon gar nicht auf ein langes, gesundes Leben. Eine ganz andere Frage ist, was wir tun können und sollen, um die Lebenszeit, die uns gewährt ist, mit Sinn zu füllen und sie nicht mutwillig zu verkürzen.

Unter dieser Voraussetzung sollten wir alles diskutieren, was dem Erhalt des menschlichen Lebens, unserer natürlichen Ressourcen und der Bekämpfung von Krankheiten dient. Auch diejenigen, die ein neues Herz, eine Niere oder Leber erhalten, werden sterben – genauso wie derjenige, dessen Krebserkrankung erfolgreich behandelt wurde, oder diejenige, die sich naturkonform ernährt. Was sie gewinnen, ist geschenkte Lebenszeit. Wem dies nicht vergönnt ist, der hat nichts an Zeit verpasst, dem wurde sie auch nicht gestohlen. Das Außergewöhnliche in unserem Leben ist nicht, dass wir krank werden und früher oder später sterben. Das Außergewöhnliche ist, dass wir heute noch leben. Diesen Zustand zu erhalten, ist Aufgabe der Medizin, einer gesunden Lebensführung, des Einsatzes für Frieden und für den Klimaschutz.

Seit über 50 Jahren besteht die Möglichkeit, durch die Transplantation von Organen Leben trotz schwerster gesundheitlicher Schäden zu bewahren. Das Problem: Dies ist – von der Lebendorganspenden wie einer Niere abgesehen – davon abhängig, dass das Leben eines anderen Menschen zu Ende geht. Derzeit besteht zwischen dem Bedarf an zu transplantierenden Organen und den Menschen, die ihre Bereitschaft zur Organspende erklärt haben, eine erhebliche Differenz. Diese soll nun durch die sog. Widerspruchslösung behoben werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der SPD-Bundestagsabgeordneter Karl Lauterbach haben diese als fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorgelegt. Damit wird zunächst jede/r Bürger/in zum potentiellen „Spender“ erklärt. Mit „Spende“ hat das aber nichts mehr zu tun. Denn diese beruht auf Freiwilligkeit und auf einer Position, also einer aktiven Bejahung einer Handlung. Mit der Widerspruchslösung wird aber jede/r in die Pflicht genommen, im Todes- und Bedarfsfall seine/ihre Organe zur Verfügung zu stellen. Zu Ende gedacht bedeutet dies, dass das würdevolle Sterben in den Hintergrund rückt. Denn nun wird jeder Mensch im Todesfall darauf untersucht werden, ob seine Organe sich für eine Transplantation eignen und während des Sterbeprozess (nach Feststellung des Hirntodes) entnommen werden können. Wer das nicht will, muss vorher widersprochen haben. Damit gerät jeder Widerspruch fast zwangsläufig in den Verdacht, moralisch anrüchig zu sein. Denn durch diesen verweigert sich ein Mensch dem hehren Anliegen, durch die Entnahme eines Organs ein Menschenleben zu retten. Zwar wird von den Initiatoren der Widerspruchslösung betont, niemand soll dadurch moralisch abqualifiziert werden. Aber Tatsache ist: Die Einführung dieser Regelung wird damit begründet, dass viele Kranke auf ein Spenderorgan warten. Karl Lauterbach sprach von „Schande“, dass nicht genügend Spenderorgane zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird die rhetorische Frage nachgeschoben: Wollen Sie daran schuld sein, dass immer mehr Menschen sterben, weil es zu wenig Spender gibt?, um dann noch nachzuschieben: Jeder kann doch schon morgen zu denen gehören, die auf die Spende eines Organs angewiesen sind. Doch das geht an einer entscheidenden Tatsache vorbei: Ein an Leberzirrhose Erkrankter stirbt nicht deswegen, weil irgendjemand sich gegen eine Organspende entschieden hat. Er stirbt an seiner Krankheit. Karl Lauterbach sprach davon, dass mit der Widerspruchsregelung ein „neuer moralischer Standard“ gesetzt werde: „Wenn man schon nicht spenden möchte, dann soll man wenigstens bereit sein, sich als Nicht-Spender erklären“ – man könnte auch sagen: der muss sich outen. Und das soll kein moralischer Druck sein?

Um nicht missverstanden zu werden: Da es die medizinische Möglichkeit gibt, mit Fremdorganen mit einer hohen Qualität leben zu können, möchte man vielen Betroffenen wünschen, dass für sie ein Organspender gefunden wird – aber bitte nicht auf dem Weg, dass alle Bürger/innen, ohne gefragt zu werden, per Gesetz zu Organspendern erklärt werden und damit der eigene Sterbeprozess in erheblicher Weise funktionalisiert und seiner Würde beraubt wird. Die Begleitumstände einer Organtransplantation sind für Spender und Empfänger so vielschichtig, emotional besetzt, individuell zu beurteilen, dass sich jede Pauschallösung verbietet – von den offenen Verfassungsfragen ganz abgesehen. Denn der Staat darf nicht so grundsätzlich in die individuellen Freiheitsrechte eines Menschen ein- und auf den Körper, den Leib der Menschen zugreifen, wie dies beabsichtigt ist. Wenn er dies dennoch tun sollte, dann wird es nicht mehr lange dauern, bis jemand eine Organspende einklagt. Doch davor bewahre uns der Gott, der Schöpfer und unsere Verfassung. Denn niemand hat einen Anspruch auf ein langes, unversehrtes Leben, wohl aber auf ein menschenwürdiges Dasein in einer bemessenen Zeit.

Dieser Eintrag wurde gepostet in Kirche, Politik und getagged , , , , . Bookmarken Sie den Permalink.

7 Responses to "Widerspruch zum Widerspruch – oder: Kein Anspruch auf Leben"

Schreibe einen Kommentar zu Dr. Jürgen Kegler Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


*


*Sicherheitsabfrage

Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung