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Staatsanwaltschaft Leipzig erklärt, warum es in Sachsen so ist, wie es ist

Mit Schreiben vom 14. September 2018 teilt die Staatsanwaltschaft Leipzig mit, dass der „Strafanzeige d. Christian Wolff vom 28.08.2018 … gemäß § 152 Abs. 2 stopp keine Folge gegeben (wird)“. Auf fünf Seiten
Schreiben der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 14.09.2018

wird diese Entscheidung „begründet“ – natürlich unter Verwendung der üblichen Textbausteine. Zunächst wird unterstellt, dass Matthias Moosdorf seinen Kommentar mir persönlich zugestellt habe und „nicht davon ausging, dass dieser (also ich) den Kommentar veröffentlichen und damit Dritten zugänglich machen werde“. Das ist falsch. Herr Moosdorf hat seinen Kommentar mir über die Kommentarfunktion meiner Homepage zugesandt hat – mit dem Ansinnen, dass ich seinen Kommentar freischalte und damit öffentlich mache. Moosdorf hat bewusst die Öffentlichkeit gesucht, um mich gegenüber Dritten zu beleidigen.

Dann bestreitet die Staatsanwaltschaft, dass es sich bei den drei, von mir angezeigten Kommentar-Sätzen „Ärzte werden früh in ihrer Sprechstunde für andere Menschen von Migranten ermordet, Mädchen werden vergewaltigt und umgebracht. Jeden Tag. Und Leute wie Sie, die das alles von der unsäglichen Kanzel mit auf den Weg gebracht haben, sorgen sich um das Bild in der Öffentlichkeit.“  um eine „ehrverletzende Tatsachenbehauptung“ handelt, sondern lediglich um ein „Werturteil“. Schließlich räumt die Staatsanwaltschaft in der Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht der Meinungsfreiheit einen höheren Stellenwert ein.

Halten wir also fest: Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig darf öffentlich behauptet werden, dass Pfarrer wie Christian Wolff von der Kanzel aus die Ermordung von Ärzten und die Vergewaltigung von Mädchen durch Migranten mit auf den Weg gebracht haben. Mit dieser Entscheidung macht die Staatanwaltschaft Leipzig deutlich, warum es in Sachsen so ist, wie es ist: auf dem rechten Auge blind, aber unnachsichtig, wenn es um Demonstrationen geht, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger gegen den gewachsenen Rechtsextremismus wehren. Solche Entscheidungen, aber vor allem die Personen, die hinter den Entscheidungen stehen, haben das gesellschaftspolitische Klima entstehen lassen, das jetzt Sachsen erschüttert. Wen wundern da noch die Pöbeleien und die Hetze, mit denen Pegida/AfD ungeniert auftreten, Menschen einschüchtern und schließlich Worte zu Taten werden lassen. Vielleicht kann der Justizminister des Freistaates Sachsen, Sebastian Gemkow, einmal erklären, wie mit einer solchen Staatsanwaltschaft rechtsstaatliche Demokratie in Sachsen gestaltet werden soll.

Zum Vorgang siehe auch http://wolff-christian.de/strafantrag-gegen-matthias-moosdorf-afd/

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